Barwert, (Zeit-)Rentenbarwert, ewiger Rentenbarwert
Der Barwert ist der Wert einer zukünftigen Zahlung zum Wertermittlungsstichtag. Er wird mit Hilfe eines Diskontierungszinssatzes durch umgekehrte Zinseszinsrechung ermittelt.
Der (Zeit-)Rentenbarwert ermittelt nicht den Barwert einer zukünftigen Zahlung zum Wertermittlungsstichtag, sondern den Wert einer zeitlich befristeten konstanten Reihe von Zahlungen („Renten“) zum Wertermittlungsstichtag. Die Rentenzahlungen werden über den zeitraum ihres Anfalls kapitalisiert und auf den Wertermittlungsstichtag abgezinst, um ihren Barwert zu ermitteln.
Der ewige Rentenbarwert ermittelt den Barwert einer ewigen Reihe konstanter Rentenzahlungen. Der ewige Rentenbarwertfaktor kommt in den deutschen, normierten Verfahren üblicherweise nicht zur Anwendung, da hier Gebäuden eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer zugeschrieben wird. In den internationalen Bewertungsmethoden wird meist davon ausgegangen, dass Gebäude bei entsprechender Instandhaltung eine unendliche Lebensdauer haben. Ausnahme ist die Ermittlung des Bodenwertanteils im Ertragswert, in der der Grundstücksertragsanteil auf ewig kapitalisiert wird.