Die im Rahmen eines Grundstückserwerbs anfallenden Erwerbsnebenkosten (auch: „Kaufnebenkosten“, „Transaktionskosten“) bestehen meist aus den folgenden drei Komponenten:
- Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie (ohne Zubehör)
- Notar- und Grundbuchgebühren: die Eigentumsübertragung einer Immobilie erfordert die notarielle Beurkundung des Eigentumsübergangs (egal ob Verkauf oder Schenkung). In diesem Zuge veranlasst der Notar üblicherweise die Löschung aller in Abteilung III des Grundbuchs verzeichneten Hypotheken und Grundschulden, so dass der Erwerber Eigentum am lastenfreien Grundstück erhält. Weiterhin muss in Abteilung I des Grundbuchblatts eine Eigentumsumschreibung durch das Grundbuchamt erfolgen.
- Maklergebühren: wird der Kauf durch einen Makler vermittelt, so werden für den Käufer meist Maklergebühren fällig. Diese variieren der Höhe nach stark je nach Region, Mikrolage und Objektart.
Zusammen belaufen sich diese drei Komponenten oft auf mehr als 10 % des vereinbarten Kaufpreises und sind daher von Erwerbern unbedingt im Vorfeld bei der Kaufpreisfindung zu berücksichtigen.