Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz (BBauG) geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen und Preisblasen entgegenzuwirken. Die Mitglieder des Gutachterausschuss arbeiten ehrenamtlich und gehören üblicherweise verschiedenen Berufsdisziplinen an (z.B. Fachleute aus den Bereichen Vermes­sungswesen, Architektur, Bauingenieur- und Bankwesen, Finanzverwaltung, Bauträger und Sachverständige). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in den §§ 193 ff. Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Die Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten ausgewertet. Aus diesen Kauffällen werden für die wertermittlung erforderliche Marktinformationen abgeleitet und in Form von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten veröffentlicht. Sie sind Grundlage von Verkehrswertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstellt auch selbst Marktwertgutachten. Je nach Bundesland sitzen die Gutachterausschüsse in den Kommunen (z.B. Baden-Württemberg), bei den Vermessungs- und Katasterämtern (z.B. Nordrhein-Westfalen), bei den Ämtern for Bodenmanagement (z.B. Hessen), bei den Regionaldirektionen (z.B. Niedersachsen) oder bei den Landratsämtern (z.B. Bayern).