Die Marktmiete ist die Miete, die für alle vermietbaren Einheiten und Flächen des Bewertungsgegenstands zum Wertermittlungsstichtag im Rahmen einer Neuvermietung erzielbar wäre. Temporäre Flächen werden hier mit einem Mietansatz belegt, lediglich für strukturell leerstehende Flächen wird keine Marktmiete berücksichtigt.