Das Liquidationsverfahren ist eine Sonderform des Ertragswertverfahrens. Es kommt zur Anwendung, wenn die Fortführung der Nutzung eines Gebäudes unter wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr sinnvoll ist. Beispiele sind u.a. abrissreife, leerstehende Gebäude, aber auch Gebäude, deren Ertrag in einem deutlichen Missverhältnis zum Wert des Grund und Bodens steht. Der wirtschaftlich denkende Eigentümer würde in beiden Fällen das Grundstück freilegen und einer wirtschaftlich attraktiveren Nutzung zuführen. Der Liquidationswert ermittelt sich aus dem (diskontierten) Bodenwert des Grundstücks sowie den ggf. noch für eine bestimmte Dauer anfallenden Reinerträgen abzüglich den im Rahmen der Freilegung aufzuwendenden Abriss- und Entworgungskosten.