Das Mietausfallwagnis ist eine kalkulatorische Kostenposition im Ertragswertverfahren. Es ist Teil der Bewirtschaftungskosten, die vom Jahresrohertrag (marktübliche Mieteinnahme) abgezogen werden, um den Jahresreinertrag zu ermitteln.

§ 32 Abs. 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung („ImmoWertV“) definiert das Mietausfallwagnis wie folgt:

„Das Mietausfallwagnis umfasst

  1. das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von Grundstücken oder Grundstücksteilen entstehen, die zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt sind,
  2. das Risiko von bei uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten sowie
  3. das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, auf Aufhebung eines Mietverhältnisses oder auf Räumung.“