Qualitätsstichtag (§ 2 Abs. 5 ImmoWertV)
Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgeblich ist.
Der Wertermittlungsstichtag definiert somit den Zeitpunkt, der maßgeblich für die „allgemeinen Wertverhältnisse“, als den Markt, ist. Angebot und Nachfrage sowie das Preisgefüge dieses Stichtags sind in der Wertermittlung zu berücksichtigen.
Wenn Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag auf den gleichen Tag fallen, so spricht man von der Bewertung der Immobilie im „Ist-Zustand“.