temporärer Leerstand und struktureller Leerstand
In der Wertermittlung unterscheidet man zwischen temporären und strukturellen Leerständen.
Temporär leerstehende Flächen werden unter Berücksichtigung der Lage- und Objektqualität, der Konzeption und Ausstattung bei marktüblicher Mietpreisgestaltung und angemessener Vermarktungsaktivität als generell marktgängig eingeschätzt. Für diese Flächen wird meist eine gewisse Leerstandszeit bis zur erfolgreichen Wiedervermietung berücksichtigt, danach werden sie mit einer marktüblichen Miete als Ertrag berücksichtigt. Während dieser Leerstandszeit können temporäre Leerstandskosten anfallen. Die Wiedervermietung kann ebenfalls mit Kosten verbunden sein (Maklercourtage, Ausbaukosten, mietfreie Zeiten).
Strukturell leerstehende Flächen sind Flächen, die hinsichtlich ihrer Lage im Gebäude, ihrer Konzeption, ihrer Nutzung oder ihres Zustands nicht den Nutzeranforderungen lokaler Marktteilnehmer entsprechen und somit dauerhaft nicht vermietbar sind. Auch Flächen, die zwar generell wiedervermietbar wären, deren Vermietung aber mit derart hohen Kosten verbunden wäre, dass dies für den Eigentümer nicht wirtschaftlich wäre, werden als strukturell leerstehend behandelt. Für diese Flächen wird keine Marktmiete angesetzt und es werden dauerhaft anfallende Leerstandskosten berücksichtigt.