Gutachterliche Stellungnahmen

Unter einer gutachterlichen Stellungnahme versteht man die Beurteilung einer konkreten Fragestellung durch einen Gutachter oder Sachverständigen. Die genaue Fragestellung hängt von Ihren Anforderungen ab und könnte beispielsweise lauten:

mögliche Themenstellungen

Sind die Ansätze und Ergebnisse des vom Verkäufer oder der Gegenpartei (in einem Rechtsstreit) vorgelegten Verkehrswertgutachtens plausibel? Falls unplausible Ansätze getroffen wurden, welcher Wert würde sich ergeben, wenn diese

durch plausible Ansätze ersetzt werden?

Leistungsumfang der Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme unterliegt keinen Formvorschriften. Sie ist die kürzeste schriftliche Ausarbeitung in meinem Leistungsspektrum und umfasst meist zwischen 3 und 10 Seiten. Leistungsumfang und Honorar werden auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten.