Finanzierung
Welche Immobilienwerte sind im Rahmen einer Finanzierung zu ermitteln?
Bei der Erstellung eines Gutachtens für Finanzierungszwecke ist der Marktwert zwar zu ermitteln, ist aber von untergeordneter Bedeutung. Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang der ebenfalls zu ermittelnde Beleihungswert. Dieser sicherheitsorientierte Wert bildet für Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen die Grundlage für die Kreditvergabe.
Wer darf Gutachten für Finanzierungszwecke erstellen?
Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) führt dazu wie folgt aus:
„Das Gutachten muss durch einen oder mehrere Gutachter erstellt werden, die von der Pfandbriefbank allgemein oder von Fall zu Fall bestimmt werden.“ (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BelWertV)
„Das Gutachten muss durch einen oder mehrere Gutachter erstellt werden, die von der Pfandbriefbank allgemein oder von Fall zu Fall bestimmt werden.“ (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BelWertV)
Wer beauftragt ein Markt- und Beleihungswertgutachten?
Somit muss eine Bank ein Markt- und Beleihungswertgutachten selbst in Auftrag geben, wenn sie es einer Finanzierung zugrunde legen möchte. Von potenziellen Kreditnehmern vorgelegte Gutachten dürfen somit nicht als Grundlage einer Finanzierung dienen.