Der Zeitwert ist der Wert eines Gegenstands zu einem bestimmten (zukünftigen) Zeitpunkt.
In der Wertermittlung wird nicht mit dem Zeitwert zukünftiger Zahlungen gerechnet. Der Zeitwert wird im Rahmen der Wertermittlung auf den Wertermittlungsstichtag abgezinst. Das Ergebnis ist der Barwert.
Hat eine Einnahme in Höhe von 10.000 Euro, die einem Eigentümer im 3 Monaten zufließt, denselben Wert wie eine Einnahme in Höhe von 10.000 Euro, die jedoch erst im 5 Jahren realisiert werden kann? Der Zeitwert beider Zahlungen, also der nominale Wert zum Zeitpunkt des Zahlungsanfalls, ist der gleiche. Der Barwert, also der Wert beider Zahlungen zum Wertermittlungsstichtag, weist jedoch deutliche Unterschiede auf.