Bilanzierung

International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards

Erfolgt die Bilanzierung gemäß den International Financial Reporting Standards bzw. International Accounting Standards (IFRS / IAS), so ist das Anlagevermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) zu bilanzieren.

Im Einzelfall ist dabei zwischen zwei Standards zu unterscheiden:

IAS 16: Bewertung von Grundstücken, die betrieblich bzw. eigengenutzt werden

IAS 40: Bewertung von Grundstücken, die als Finanzinvestition gehalten werden

beizulegender Zeitwert (Fair Value) = Verkehrswert

Die IFRS definieren den beizulegenden Zeitwert in IFRS 13 wie folgt:

„Der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte.“

Damit ist der beizulegende Zeitwert materiell identisch mit dem Verkehrswert nach § 194 BauGB. Ein durch einen qualifizierten Sachverständigen erstelltes Verkehrswertgutachten bildet demnach die Grundlage der Bilanzierung Ihres Immobilienvermögens.