Ehescheidung
Jährlich mehr als 140.000 Ehescheidungen in Deutschland
Nach Daten des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 durch richterlichen Beschluss insgesamt rd. 142.800 Ehen geschieden. Eine Scheidung ist für beide Ehepartner meist mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden und auch die finanziellen Auswirkungen können sehr weitreichend sein.
Auf die Konstellation kommt es an
Gehört die gemeinsam bewohnte Immobilie beiden Ehepartnern gemeinsam? Möchte eine Partei die Immobilie weiterhin halten und den Partner ausbezahlen? Soll die Immobilie veräußert werden? Hat vielleicht ein Ehepartner ein Grundstück in die Ehe eingebracht, auf dem in der Folge das gemeinsame Haus errichtet wurde?
Gibt es keinen wirksamen Ehevertrag, so findet der gesetzlich geregelte Zugewinnausgleich Anwendung. Hierfür ist der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn nach § 1373 BGB zu ermitteln.
Gutachten als Basis einer fairen und einvernehmlichen Lösung
Mit Hilfe eines durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellten, objektiven Verkehrswertgutachtens (für den Stichtag der Eheschließung und den Stichtag der Scheidung) ist die Grundlage für eine für beide Seiten faire Einigung geschaffen.
Gemeinsame Beauftragung als optimale Lösung
Die Beauftragung eines Sachverständigen durch beide Ehepartner gemeinsam ist in diesem Zusammenhang sehr zu empfehlen. Auf diese Weise muss nicht jede Partei die vollen Kosten eines Gutachtens tragen und durch die einvernehmliche Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen können Auseinandersetzungen vermieden werden.
Quellangabe: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 301 vom 14. Juli 2022