Erbschaft
Jährlich mehr als 135.000 steuerpflichtige Erbfälle in Deutschland
Gemäß Daten des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 insgesamt 135.903 steuerpflichtige Erbfälle verzeichnet. Das im Rahmen dieser Erbfälle vererbte Vermögen betrug rd. 39 Milliarden Euro.
Diese Statistik erfasst lediglich das Vermögen, welches erbschaftssteuerpflichtig vererbt wird. Steuerfreie Vererbungen aufgrund bestimmter Freibeträge werden statistisch nicht erfasst.
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzen jedoch, dass jährlich zwischen 250 und 400 Milliarden Euro vererbt bzw. verschenkt werden.
Faire Verteilung der Erbmasse anhand eines Gutachtens
Für die Erstellung eines Testaments mit mehreren Begünstigten ist es sinnvoll, in einem ersten Schritt das Gesamtvermögen zu ermitteln. Ein qualifizierter Sachverständiger kann mit der Erstellung eines objektiven und faktenbasierten Verkehrswertgutachtens dabei helfen, eine verlässliche Grundlage für eine faire Verteilung des Erbes zu schaffen.
Gutachten als Basis einer einvernehmlichen Einigung
Bei Erbstreitigkeiten, insbesondere in der Familie, ist es ratsam, einen qualifizierten Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Wert des Immobilienvermögens zu ermitteln und eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Minderung der Steuerlast durch ein Gutachten
Zudem ist es möglich, gegenüber dem Finanzamt mit Hilfe eines durch einen quali-fizierten Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachtens den Nachweis über den niedrigeren gemeinen Wert gem. § 198 BewG zu erbringen und so die im Rahmen der Erbschaftssteuer geforderte Steuerlast zu mindern.
Quellenangabe:
Statistisches Bundesamt, Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021 vom 20. Juli 2022
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V, DIW WOCHENBERICHT NR. 27/2017 VOM 6. Juli 2017