SCHENKUNG

2021 gab es 38.000 steuerpflichtige Schenkungen

Gemäß Daten des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 insgesamt 38.839 steuerpflichtige Schenkungen verzeichnet. Das im Rahmen dieser Schen-kungen übereignete Vermögen betrug rd. 18,5 Milliarden Euro. Eine Schenkung ist eine Form der vorweggenommenen Erbfolge.

Der Schätzung zu folge werden jährlich 250 bis 400 Mio. € verschenkt

Diese Statistik erfasst lediglich das Vermögen, welches schenkungssteuerpflichtig übereignet wird. Steuerfreie Schenkungen aufgrund bestimmter Freibeträge werden statistisch nicht erfasst. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzen jedoch, dass jährlich zwischen 250 und 400 Milliarden Euro vererbt bzw. verschenkt werden.

Gutachten als Basis der Wertbestimmung

Für eine Schenkung ist es wichtig, den Wert des zu übertragenden Vermögensgegenstands zu kennen. Auch werden im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge häufig ein Nießbrauch, ein Wohnungsrecht oder eine Reallast zugunsten des Schenkenden bestellt. Ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachver-ständigen berücksichtigt auch die sich aus einer derartigen Belastung ergebenden Werteinflüsse.

Minderung der Steuerlast durch ein Gutachten

Zudem ist es möglich, gegenüber dem Finanzamt mit Hilfe eines durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachtens den Nachweis über den niedrigeren gemeinen Wert gem. § 198 BewG zu erbringen und so die im Rah-men der Schenkungssteuer geforderte Steuerlast zu mindern.

 

Quellenangabe:

Statistisches Bundesamt, Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021 vom 20. Juli 2022

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V, DIW WOCHENBERICHT NR. 27/2017 VOM 6. Juli 2017