Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Norm zur Personenzertifizierung von Sachverständigen. Das Ziel ist die Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen zertifizierter Personen.

Als eine der ersten Personalzertifizierungsstellen der europäischen Immobilienbranche wurde die HypZert GmbH bereits im Jahr 1997 für ihre Zertifizierung zum Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke nach ISO/IEC 17024 von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) akkreditiert. Seit 2010 übernimmt die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) als nationale Akkreditierungsstelle die Überwachung der HypZert. Sie vertritt auf europäischer und internationaler Ebene das deutsche Akkreditierungswesen.

Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet als Qualitätssiegel für Immobiliensachverständige Auftraggebern folgende Mehrwerte:

Nachweis der Fachkompetenz

Für Kunden und Auftraggeber dient die Zertifizierung als Beleg der Qualifikation des zertifizierten Sachverständigen oder Gutachters. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige müssen jährliche fachbezogene Weiterbildungen nachweisen und diese in einer jährlichen Prüfung dokumentieren.

Regelmäßige Überwachung

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterliegen einer regelmäßigen Überwachung ihrer Arbeit. Neben jährlichen Prüfungen der Fachkompetenz werden in wiederkehrendem Turnus einzureichende Gutachten durch eine Prüfkommission auf ihre formelle Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit hin überprüft.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

 Der Gesetzgeber fordert u.a. für die Erstellung von Markt- und Beleihungswertgutachten, für die Erstellung von Restnutzungsdauergutachten oder für die Tätigkeit im Auftrag von Gerichten zur Wahrung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards den Nachweis der Personenzertifizierung des Sachverständigen.

Hohe ethische Starndards

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterwerfen sich strengen ethischen Berufsgrundsätzen.

Die Einhaltung der Berufsgrundsätze dient dazu,

  • Auftraggebern eine zuverlässige Dienstleistung anzubieten,
  • angemessene Standards ethischen Verhaltens in der Berufsausübung aufrecht zu erhalten,
  • das Ansehen des Berufsstands der zertifizierten Gutachter zu wahren.