Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ sind in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder als „Sachverständigen“ oder als „Gutachter“ bezeichnen – unabhängig davon, ob er über die erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.
Egal welchen Sachverständigen Sie mit der Bewertung Ihrer Immobilie beauftragen – achten Sie unbedingt auf seine bzw. ihre allgemein anerkannte Qualifikation! In Deutschland sind dies insbesondere die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.