Der Kapitalisierungszinssatz ist in der Beleihungswertermittlung das Pendant zum Liegenschaftszinssatz in der Marktwertermittlung. Er wird genutzt, um die ermittelten Gebäudereinerträge über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes zu kapitalisieren. Er muss gemäß § 12 Abs. 3 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) aus der regional maßgeblichen langfristigen Marktentwicklung abgeleitet werden. Je höher das Ertrags- und Verkaufsrisiko der Immobilie einzustufen ist, umso höher muss auch der Kapitalisierungszinssatz gewählt werden. Verschiedene Nutzungsarten sind jeweils gesondert zu betrachten. Der Kapitalisierungszinssatz darf bestimmte Untergrenzen, welche in Anlage 3 der BelWertV definiert sind, nicht unterschreiten. Er ist eines der Instrumente, die dem Beleihungswert einen sicherheitsorientierten Charakter verleihen sollen.

