Wiederherstellungskosten bzw. Neuwert

Die Wiederherstellungskosten (auch: „Neuwert“) sind eine Kenngröße aus der Versicherungswirtschaft, die z.B. bei Feuerversicherungen zur Anwendung kommt.

Der ist der Betrag, der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Nicht entscheidend ist, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an.

Die Berechnung der Wiederherstellungskosten (englisch: „Reinstatement Cost Assessment”) wird z.B. in der 2. Ausgabe der RICS Practice Standards UK definiert. Zu berücksichtigen sind in dieser Betrach-tung die Kosten für die Neuerrichtung der baulichen und sonstigen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag sowie die Kosten für Abriss und Entsorgung von Bauschutt, temporäre Hilfskonstruktionen sowie Honorare und Beratungsgebühren, welche annahmegemäß im Rahmen der Wiederherstellung anfallen. Eine Alterswertminderung bleibt unberücksichtigt.