Wertermittlungsstichtag (§ 2 Abs. 4 ImmoWertV)
Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist.
Der Wertermittlungsstichtag definiert somit den Zeitpunkt, der maßgeblich für die „allgemeinen Wertverhältnisse“, als den Markt, ist. Angebot und Nachfrage sowie das Preisgefüge dieses Stichtags sind in der Wertermittlung zu berücksichtigen.
Wenn Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag auf den gleichen Tag fallen, so spricht man von der Bewertung der Immobilie im Ist-Zustand.