Wertindikation / Kurzgutachten
Was ist ein Kurzgutachten?
Der Begriff „Kurzgutachten“ ist zwar gebräuchlich, ist jedoch rein begrifflich unglücklich. Um gegenüber meinen Kunden klar herauszustellen, dass es sich bei diesem Produkt nicht um ein formelles „Gutachten“ handelt, vermeide ich diesen Begriff komplett. Ich spreche stattdessen von einer „Wertindikation“.
Eine Wertindikation ähnelt im Aufbau zwar einem Gutachten, jedoch wird insbesondere der beschreibende Teil des Gutachtens (Beschreibung der Makro- und Mikrolage, Beschreibung des Immobilienmarkts und Beschreibung der Immobilie) deutlich kürzer gefasst. Gleiches gilt für die Erläuterungen zu den in den Wertermittlungsverfahren angesetzten Parametern.
Da die Prüfung vorliegender Informationen (z.B. die Plausibilisierung bestehender Flächenangaben) nur relativ oberflächlich erfolgt und ggf. auf die Beschaffung relevanter Unterlagen verzichtet wird, hat das in einer Wertindikation ermittelte Ergebnis lediglich indikativen Cha-rakter. Das Ergebnis einer Wertindikation ist der „indikative Marktwert“.
Welchen Umfang und welche Prüfungstiefe ein Kurzgutachten genau hat, hängt von den vorhandenen Unterlagen und von den Anforderungen des Auftraggebers ab. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne unverbindlich.
Für welchen Anlass wird üblicherweise ein Kurzgutachten erstellt?
Ein Kurzgutachten ist oftmals im Rahmen eines geplanten Immobilienkaufs sinnvoll. Potenzielle Käufer können mit Hilfe eines Kurzgutachtens eine objektive Drittmeinung eines Fach-manns einholen, ohne direkt die Kosten eines deutlich teureren vollumfänglichen Marktwertgutachtens aufwenden zu müssen.
Auch im Rahmen eines geplanten Immobilienverkaufs kann ein Kurzgutachten ein gutes Marketinginstrument sein, um potenziellen Käufern die Werthaltigkeit einer Immobilie zu belegen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten im Hinblick auf die durchgeführten Berechnungen?
Die angewandten Wertermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren) sind formal identisch und werden analog einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten angewendet. Im Unterschied zu einem Vollgutachten werden jedoch die Eingangsparameter (u.a. Flächen) als gegeben vorausgesetzt und nicht plausibilisiert.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Kurzgutachtens benötigt?
Überspitzt gesagt genügt die Adresse, um ein Kurzgutachten zu erstellen. Werden Sie mit die-sem Kurzgutachten glücklich? Voraussichtlich nicht, denn jede Information, die mir nicht vorliegt, muss ich durch eine plausible Annahme ersetzen. Je besser die Datengrundlage, desto fundierter kann ich als Sachverständiger arbeiten und desto belastbarer wird der ausgewiesene indikative Marktwert.
Ich berate Sie gerne dazu, welche Unterlagen zwingend vorliegen sollten und auf welche wir ggf. verzichten können und natürlich unterstütze ich Sie bei Bedarf auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Wird die Immobilie bei der Erstellung eines Kurzgutachtens besichtigt?
Im Hinblick auf die Besichtigung gilt das gleiche wie für die Unterlagen: die Erstellung eines Kurzgutachtens ohne Besichtigung ist möglich, aber üblicherweise nicht sinnvoll. Ich rate dringend zur Durchführung einer Außen- und Innenbesichtigung, letztendlich richte ich mich jedoch im Einzelfall nach Ihren Anforderungen.
Haftet der Sachverständige für die in einem Kurzgutachten ermittelten Werte?
Alle Berechnungen werden mit objektiver Sorgfalt durchgeführt, Umfang und Tiefe durchgeführter Untersuchungen entsprechen jedoch nicht dem Leistungsumfang eines Vollgutachtens. Im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten kann ich für die Ergebnisse einer Wertindikation daher keine Haftung übernehmen.
Was kostet die Erstellung eines Kurzgutachtens?
Wie aus den Antworten auf die vorstehenden Fragen deutlich geworden ist, gibt es keinen klar definierten Leistungskatalog für ein Kurzgutachten. Ich erstelle die Wertindikation nach Ihren Erfordernissen und unter Berücksichtigung des vorhandenen bzw. ggf. noch zu beschaffenden Datenmaterials. Aus diesem Grund biete ich meinen Kunden keinen „Einheitspreis“, son-dern mache Ihnen ein individuelles, maßgeschneidertes Angebot. Sprechen Sie mich an.